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Das neue Schadensersatzrecht ist seit dem 01.08.2002 wirksam. Der § 249 BGB wurde durch das neue Schadensrechtsänderungsgesetzes novelliert. Der Satz lautet:“Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.“
Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist dann vorhanden, wenn der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs (ohne die Berücksichtigung seines Restwertes) niedriger ist, als die anfallenden Reparaturkosten wären, wenn Sie eine Vergleichskostenrechnung aufstellen. Wir klären hier für Sie, was der Wiederbeschaffungswert und die Differenzsteuer sind.

Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Die Wiederbeschaffungskosten bzw. Wiederbeschaffungswert eines Vermögensgegenstands sind die Anschaffungskosten eines gleichen oder vergleichbaren Wirtschaftsgutes. Sie erfassen den Zeitwert eines Wirtschaftsgutes, das ist aber schwer und ungenau ermittelbar. Daher nimmt man stets einen statistisch festgestellten Wert in die Vergleichsrechnung auf wenn z.B. ein Totalschaden vorliegt. Ein solcher Totalschaden liegt dann vor, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist. Der bestellte Sachverständige setzt den Restwert fest. Dieser beträgt bei einem Totalschaden immer 0 Euro. Die gegnerische Kfz-Versicherung zahlt beim Totalschaden die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert.
Will ein Geschädigter den Schaden abstrakt d.h. ohne einen Nachweis der konkreten Schadensbeseitigung durch den Kauf eines Ersatzfahrzeuges oder die Durchführung der notwendigen Reparatur – abrechnen, dann muss der Restwert des beschädigten Fahrzeugs in die Vergleichskontrollberechnung mit einbezogen werden.

Ist die Summe aus dem Wiederbeschaffungswert minus dem Restwert niedriger ist als es die Reparaturkosten sind, besteht ein Anspruch des Geschädigten gegen den Schädiger nur in der Höhe des niedrigeren Betrags. Wenn die Reparaturkosten weniger als die Summe zusammengesetzt aus dem Wiederbeschaffungswert minus dem Restwert, besteht der Anspruch lediglich auf der Erstattung fiktiver R#eparaturkosten.

Dem Geschädigten steht in jedem der Fälle der Nettobetrag zu, die im Wiederbeschaffungswert bzw. in geschätzten Reparaturkosten eingerechnete Umsatzsteuer wird bei einer fiktiven Schadensabrechnung dem Geschädigten nicht erstattet, da diese real nicht aufgewendet wurde und demnach nicht anfiel.

Wie hoch ist bei einem wirtschaftlichen Totalschadens des gebrauchten Fahrzeugs die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer darf bei einem fiktiv abgerechneten Schaden vom Brutto-Wiederbeschaffungswert abgerechnet werden. Wie hoch die Umsatzssteuer bei dem konkreten Kauf durch einen Gebrauchtwagenhändler ist, errechnet sich nach dem Prozedere wie der Händler dieses Fahrzeug übernommen hat.

Kauft der Händler das betreffende Fahrzeug einem vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer ab oder einem Unternehmen (z.B. Mietwagenunternehmen), so setzt der Händler eine durch den Unternehmer ausgewiesene Umsatzsteuer ebenfalls als Vorsteuer ab. Bei einem Weiterverkauf an einen Geschädigten muss dieser Händler anfallende Umsatzsteuer von 16 % ausweisen und diese an das Finanzamt direkt abführen.

Nimmt ein Händler ein geschädigtes Fahrzeug aber von einem privaten Verbraucher in Zahlung, kann er bei seinem Einkauf nicht direkt Vorsteuer absetzen. Bei einem Verkauf an den Geschädigten muss der Händler dann keine Umsatzsteuer ausweisen Er muss dem Finanzamt 19 % Umsatzsteuer aus seinem eigenen Gewinn abführen. Das ist die sogenannte Differenzbesteuerung.

Wie berechnet man den Differenzsteuerbetrag?

Zur Berechnung der Umsatzsteuer wird der Gewinn eines Händlers mit 119 geteilt. Das Ergebnis daraus wird mit 19 multipliziert.

Weil der Gewinn eines Händlers bei einer fiktiven Schadensabrechnung immer unbekannt ist, wird von einem durchschnittlichen Differenzsteuerbetrag ausgegangen. Diese liegen bei der Umsatzbesteuerung von 19 % bei ca. 2.5 %.

Also darf die Versicherung des Schädigers bei einer fiktiven Schadensabrechnung den durch den Sachverständigen ermittelten Wiederbeschaffungswert um 2.5 % Umsatzsteuer vermindern. Es trifft auf alle Vorschusszahlungen der Versicherung zu.

Weist später der Geschädigte nach, dass er das Fahrzeug einen gewerblichen Händler verkauft hat und dieser dafür einen Preis in der Höhe von dem Brutto-Wiederbeschaffungswert des beschädigten Wagens aufwendete, dann muss er auch die 2,5 % erhalten.

Vor allem bei älteren Fahrzeugen kommt es häufig vor, dass Ersatzfahrzeuge sowohl von einem Händler (differenzbesteuert) als auch von privat (in dem Fall ohne Umsatzsteuer) angeboten werden. Dann kann ohne einen konkreten Kaufnachweis von dem Händler die Umsatzsteuer wie oben aufgeführt abgezogen werden. Ist das beschädigte Fahrzeug ein so altes Modell, dass es dafür keinen gewerblichen Händlermarkt mehr gibt, dann ist der Abzug eines Differenzsteuersatzes von 2,5 % hierbei zulässig.

Fazit:

Der Wiederbeschaffungswert Differenzbesteuert ist also der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs der um 2,5 % Differenzsteuer gemindert wurde. Diese wird dann direkt an das zuständige Finanzamt abgeführt.
Diese errechnet sich aus dem Gewinn des Händlers.