Immer mehr Menschen entscheiden sich für das Leasing eines Fahrzeugs, da es eine gute Alternative zum Kauf bietet. Der daraus entstehende Vorteil muss versteuert werden. Hierfür eignet sich am besten die 1%-Regelung. Diese Regelung ersetzt das lästige Führen eines Fahrtenbuchs. Vielen Autofahrern war dieses Verfahren viel zu anstrengend. Aus diesem Grund entscheiden sich immer mehr Leasing-Nutzer für die Verwendung der 1%-Regelung.
Beispiel für ein Leasing
Als Mitarbeiter erhältst du durch die Nutzung des Dienstfahrzeuges beim Leasing einen geldwerten Vorteil. Der Vorteil berechnet sich aus 1% des aktuellen Listenpreises des Fahrzeugs. Hierzu kommen eventuelle Sonderausstattungen des Wagens. Eine derartige Rechnung kann wie folgt aussehen: Ein Passat mit 190-PS Dieselmotor hat in der Ausstattungsvariante Highline derzeit einen Listenpreis von 42.375 Euro. Anders sieht es aus, wenn zusätzlich das Business-Premium-Paket gebucht wurde. In diesem Fall kannst du mit zusätzlich 1.765 Euro rechnen. Somit ergibt sich eine Gesamtsumme von 44.140 Euro. Bei einer 1%-Regelung muss von der Summe monatlich 1% (441,40 Euro) mit dem entsprechenden Einkommenssteuersatz versteuert werden.
Worauf muss bei der Berechnung der 1% Regelung geachtet werden
Bei der Berechnung spielt die unverbindliche Preisempfehlung eine große Rolle. Hierbei handelt es sich nicht um den realen Kaufpreis des Fahrzeugs. Wenn beispielsweise ein Fahrzeug für 35.000 Euro eingekauft wurde, wird immer bei der 1%-Regelung der Listenpreis verwendet. Das ist auch bei einem Gebrauchtwagen der Fall, der schon seit vielen Jahren verwendet wird. Durch die 1% Regelung ist der private Gebrauch des Fahrzeugs bereits mit abgedeckt. Nur der Arbeitsweg wird hierbei ausgeschlossen. Wenn dein Fahrzeug für die Hin- und Rückfahrt zum Betrieb an mehr als 47 Tagen / Jahr verwendet wird, sind weitere Steuern fällig. Hierfür wird vom Finanzamt ein Listenpreis von 0,03% pro Monat für einen Kilometer einer einfachen Fahrtstrecke berechnet. Wenn in einem Beispiel 13,24 Euro pro Kilometer angerechnet werden, wären das bei einer Fahrtstrecke von 30 km zur Arbeit ein Vorteil von 397,20 Euro. Monatlich wären bei diesem Beispiel 836,80 Euro zu versteuern. Diese Summe muss auf das durchschnittliche versteuerte Einkommen dazugerechnet werden. Wenn von einem Lohnsteuersatz von 40% ausgegangen wird, sind jährlich 4.025,28 Euro fällig.
Welche Ausnahmen gibt es bei der 1%-Regelung?
Wenn du deinen Firmenwagen nicht mit dem geldwertem Vorteil versteuern musst, kann du mit deinem Arbeitgeber schriftlich die private Nutzung des Dienstfahrzeugs ausschließen. Das Fahrzeug kannst du natürlich weiterhin für Fahrten von und zur Arbeit nutzen. Die Strecke wird aber wieder steuerpflichtig. Eine einfache Fahrt wird dann mit 0,03% des Listenpreises / Kilometer berechnet. Trotz Nutzungsverbot darfst du im Notfall auch eine Fahrt für einen privaten Zweck unternehmen. Hierfür ist von deinem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung notwendig. Eine derartige Regelung ist nur für fünf Tage im Monat möglich. Es muss dabei immer der geldwerte Vorteil durch das Leasing angegeben werden. Dieser beträgt pro gefahrenen Kilometer immer 0,001 Prozent. Eine Alternative zu dieser 1% Regelung ist das Führen eines Fahrtenbuchs.